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29.07.2010

von Artjom

Existenzgründung

Unter dem Begriff Existenzgründung versteht man die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit. Dies bedeutet im wirtschaftlichen Sinne die Gründung eines Unternehmens. Durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit bei dem jeweils zuständigen Finanzamt erfolgt der Beginn der Gründung. Somit ist die Gründung erfolgt, es können jedoch im Nachhinein noch weitere Formalitäten wie z. B. eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine Eintragung in die Handwerksrolle (Verzeichnis aller Inhaber eines zulassungspflichtigen Handwerks) gefordert werden. Die Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist eine Pflichtmitgliedschaft, d. h. eine gesetzliche Verpflichtung für eine (juristische oder natürliche) Personenmitgliedschaft, Mitglied einer Organisation zu werden. Das gleiche gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Es wird zwischen den Tätigkeiten unterschieden die einen Meistertitel voraussetzen und den Tätigkeiten die diesen nicht benötigen. Außerdem gibt es noch die handwerksähnlichen Tätigkeiten, die aber keine beruflichen Qualifikationen erfordern. Während die Mitgliedschaft bei der IHK für zwei Jahre kostenlos ist - Voraussetzung: Der Existenzgründer ist erstmals selbständig tätig und sein Ertrag liegt unter ? 25.000,00 - ist die Aufnahme in die Handwerksrolle kostenpflichtig und lässt sich meistens nicht umgehen. Weitere Genehmigungen sind bei bestimmten Tätigkeiten erforderlich. Beispielsweise bei einer Eröffnung eines Cafés wird eine Gaststättenkonzession benötigt, die abhängig von den Kontrollen des Gesundheits- und Veterinäramtes sind. In anderen Branchen sind Sachkundenachweise (Befähigungsnachweise) wie z. B. bei Arzneimittel oder Waffen erforderlich, nicht aber bei einem Internetshop mit schönen Wandleuchten oder z.b. beim verkauf von Muster für z.B. Hochzeitseinladungen. Existenzgründer werden durch Darlehen und Zuschüsse durch Bund und Länder für z. B. Einrichtung eines Warenlagers, Werbemaßnahmen oder andere Investitionen, die für den Start in die Selbständigkeit notwendig sind, unterstützt. Durch diese Darlehen soll der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Diese Darlehen gibt es zu unterschiedlichen Konditionen, wie z. B. günstige Zinsen, zum Teil Freistellung von Sicherheiten oder tilgungsfreie Anlaufzeiten. Existenzgründer können auch Bezieher von Arbeitslosengeld I sein. Sie erhalten einen Gründungszuschuss für die Dauer von 15 Monaten, wenn sie dadurch ihre Arbeitslosigkeit beenden. Arbeitslose die Arbeitslosengeld II erhalten können ein Einstiegsgeld bekommen, wobei hier kein Rechtsanspruch besteht.

18:06 Uhr 04.1.2011

damian sagt:
Es gibt viele interessante Beiträge, die gut recherchiert sind – ein dickes Lob!

19:07 Uhr 06.11.2010

Pantelis sagt:
Seit wann ist das denn so gut hier, bin mehr als begeistert

09:20 Uhr 05.11.2010

Silvio sagt:
hier findet man immer wieder super gute Ideen