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28.07.2010

von Horst

Kapitalgarantie

Die Kapitalgarantie ist für die Menschen ein Stück Sicherheit mit den Finanzprodukten. Die Bank garantiert mindestens, dass der Kunde so viel rausbekommt wie er einbezahlt hat. Eine Garantie kann aber auch bedeuten, dass die Bank für den Zinssatz garantier der Vereinbart wurde. Oft ist es aber so, dass die Banken aus Gewinngründen sich nicht daran halten wollen. Dann muss der Kunde vor Gericht ziehen und die Garantie einklagen. Bevor die Kunden einen Vertrag unterschreiben ist es wichtig, den Vertrag ordentlich prüfen zu lassen. Das kann der Kunde bei den Verbraucherschutzzentralen machen. In den Verbraucherzentralen sitzen geschulte Mitarbeiter die sich mit Finanzprodukten auskennen. Bei der Riesterrente zum Beispiel besagen die Garantien falls der Fond Verluste macht, dass der Kunde mindestens das raus bekommt was der Kunde eingezahlt hat. Dazu zählen nur die privaten Einzahlungen. Nicht garantiert sind jedoch die Aktien. Wer in Aktien investiert sollte sich bewusst sein, dass das Geld anschließend nichts mehr wert sein kann. Der Staat zum Beispiel garantiert, dass alles was auf Sparbüchern liegt oder die Riesterrente vom Staat abgesichert ist. Dazu zählen nicht die mit Risiko behafteten Geldgeschäfte.

19:11 Uhr 02.1.2011

Dieter J. sagt:
Dazu kann ich nur eins sagen: :-) :-) :-).