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13.04.2011

von Horst

Gründung einer GmbH

Die Gründung einer GmbH kann von mindestens einem Gesellschafter vorgenommen werden. Gesellschafter können dabei juristische sowie natürliche Personen aus dem In- und Ausland sein. Die Gesellschafter bringen Stammkapital in einer Gesamthöhe von mindestens 25000 Euro in die GmbH ein. Entsprechend der Höhe des jeweiligen Geschäftsanteils können die Gesellschafter über den Gewinn entscheiden bzw. von der Gewinnausschüttung profitieren. Zur Gründung einer GmbH ist ein Gesellschaftsvertrag (Satzung) abzuschließen, der von allen Gesellschaftern zu unterzeichnen und notariell zu beurkunden ist. Dabei kann entweder auf ein notarielles Gründungsprotokoll samt einer Mindestsatzung (bei maximal drei Gesellschaftern) oder auf einen individuellen notariell erstellten Gesellschaftsvertrag zurückgegriffen werden. Der Gesellschaftsvertrag muss mindestens Namen, Sitz, Gesellschaftsgegenstand, die Höhe des Stammkapitals sowie Beträge und Zahl der Geschäftsanteile, die von jedem Gesellschafter übernommen werden, enthalten. Zusätzlich muss festgelegt werden, wer die Gesellschaft nach außen vertritt. Die Gesellschafter bestellen einen Geschäftsführer, wobei sowohl ein Gesellschafter als auch ein außenstehender Dritter berufen werden kann. Angemeldet zur Eintragung ins Handelsregister wird die GmbH bei dem Registergericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat. Die Gründungskosten richten sich nach der Höhe des eingebrachten Stammkapitals.

12:06 Uhr 08.6.2011

Michelle sagt:
Wenn es bloß mehr Seiten im Web geben würde, die so gut sind...

12:10 Uhr 11.4.2011

Hella sagt:
Der informative Charakter dieser Seite ist nicht zu überbieten.

10:33 Uhr 10.4.2011

Alexej sagt:
Hut ab vor eurer Seite. Wie immer sehr informative Beiträge. Will unbedingt mehr davon!