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11.06.2010

von Viktor

Börsengang

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) und damit die Aufteilung des gewünschten Kapitals auf Aktien ist eine gängige Methode um finanzielle Mittel für ein Unternehmen zu realisieren. Ist dies einmal erfolgt, stehen dem Börsengang und damit der Kapitalbeschaffung nur der strenge Börsenreifetest und schließlich das Vertrauen der Anleger im Wege. Für die Gründung der AG, die unter den Oberbegriff Kapitalgesellschaft geführt wird, müssen jedoch verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden: Die Gründung der AG erfolgt in drei Schritten: Die Gründer vereinen sich zu einer GbR, um den Gesellschaftsvertrag beurkunden zu lassen (=Vorgründungsgesellschaft). Das Grundkapital von mindestens 50.000? wird in Aktien gestückelt und gegen Einlage vom Gründer oder den Gründern aufgekauft. Ist dies geschehen, ist die Vorgesellschaft entstanden, die zur AG wird, sobald das Unternehmen im Handelsregister als solche eingetragen wurde. Keine Aktiengesellschaft ist gezwungen, an die Börse zu gehen. Macht man die Aktien jedoch so frei handelbar, können diese im Wert steigen und somit das Unternehmen in Investitionskraft und Bonität stärken. Der Börsengang an sich ist jedoch äußerst kostenintensiv und nur ohne Verluste lohnend, wenn vorher die Börsenreife durch zahlreiche Analysen, Konkurrenz- und Produktdurchleuchtung und einer ausführlichen Unternehmensprüfung inklusive aller Stärken und Schwächen erfolgt ist. Nach Abschluss und positiver Einschätzung kann eine Emissionsbank gesucht werden, die abermals Prüfungen vollzieht, bevor sie das Unternehmen emittiert.

09:21 Uhr 05.1.2011

Dr. Norbert sagt:
Super Sache! Weiter so, ich find es gut und wichtig was hier abgeht... *thumbs up*

17:56 Uhr 04.1.2011

Karolin sagt:
mittlerweile klick ich mich hier täglich rein

14:05 Uhr 02.12.2010

Titus sagt:
spitzenmäßig, was ihr aus der Seite gemacht habt, ich freu mich mit euch

07:48 Uhr 05.11.2010

angebot sagt:
Die Homepage ist klasse, würde sei immer wieder aufsuchen